Verkehrsrecht - Ordnungswidrigkeiten

Wahrscheinlich sind auch Sie schon einmal geblitzt worden, weil Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten haben, eine rote Ampel überfahren haben, oder aber den notwendigen Abstand nicht eingehalten haben ?

Viele Verkehrsordnungswidrigkeiten haben Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister und Fahrverbote zur Folge. Schlimmstenfalls wird Ihnen ab 18 Punkten im Verkehrszentralregister die Fahrerlaubnis wegen "Untauglichkeit" für mindestens 6 Monate entzogen.

Meistens werden die Ordungswidrigkeiten auf eine Messung mit technischen Geräten gestützt. Diese sind anfällig für Fehler, oder können von den Beamten falsch bedient werden. Außerdem fehlt häufig ein geeignetes Beweisbild, um den Fahrer festzustellen.

Um Punkte in Flensburg und/oder Fahrverbote zu vermeiden, ist es sinnvoll, einen Rechtsanwalt damit zu beauftragen, diese Messungen zu überprüfen und gegen den Ordnungswidrigkeitenvorwurf vorzugehen.

Rechtsanwalt Heumüller hat in den letzten Jahren eine Vielzahl von Mandanten im Verkehrsrecht vertreten und sich in regelmäßigen Fortbildungsveranstaltungen mit den unterschiedlichen Messinstrumenten auseinandergesetzt.

Gerne fordert er die Akte beim zuständigen Ordnungsamt an und überprüft anhand der Akte, ob die Messung ordnungsgemäß erfolgt ist, oder der Ordnungswidrigkeitenvorwurf rechtswidrig ist. Dabei fordert Rechtsanwalt Heumüller auch regelmäßig einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg an, um zu ermitteln, wieviele Punkte Sie dort schon haben.

Hinweis: Bitte beachten Sie, daß die Anwaltsgebühren im Bereich von Verkehrsordnungswidrigkeiten relativ hoch sind. Es ist daher sinnvoll, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, welche das Verkehrsrecht umfasst.